Fahrschule am Durlacher Tor - Inhaber Petrik Leske
Fahrschule am Durlacher Tor - Inhaber Petrik Leske

Hier finden Sie uns

"Fahrschule am Durlacher Tor"

Petrik Leske

Durlacher Allee 6

76131 Karlsruhe 

 

Kontakt

 

Vom 16. Mai bis

3. Juni bleibt das Fahrschulbüro geschlossen. Keine Anmeldung bzw. Information möglich.

 

 

Wir sind den ganzen Tag (Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr) unter folgender Nummer für Sie telefonisch erreichbar:

0721-696375

 

 

Das Büro ist zu den üblichen Zeiten am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag geöffnet.

 

DATENSCHUTZ:

Das Thema Datenschutz wird im Impressum dargelegt

Kommen Sie bitte auch nur dann in die Fahrschule, wenn Sie sich vollkommen gesund fühlen und in den vergangenen 14 Tagen keinerlei Kontakt zu mit Covid 19 infizierten Personen hatten.

 

 

 

Bürozeiten :

Dienstag bis Donnerstag

von 17 bis 19 Uhr

 

email-Adresse:

sigrid.leske@gmx.de

 

 

Fahranfänger ab 18 oder BF 17 (begleitetes Fahren)

a) Fahranfänger


Auch in einer Stadt wie Karlsruhe, die über ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz verfügt, sollte man mobil unabhängig sein, denn: Wie schnell ändern sich die Lebensumstände, man zieht um, man wechselt den Arbeitgeber, man hat plötzlich Verantwortung für eine Familie etc. In solchen Momenten möchte man die Zeit zurückdrehen, die Muße zum entspannten Lernen für den Führerschein haben. Nutzen Sie Ihre Chance jetzt - in der Fahrschule am Durlacher Tor!
Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg, haben Verständnis für die individuellen (Lern-)Bedürfnisse unserer Schüler und unterstützen Sie, wo wir nur können, damit Sie mobil werden. Kommen Sie vorbei, lassen Sie sich beraten! 

b) Führerschein ab 17 / BF 17
Mittlerweile wird in allen Bundesländern das begleitete Fahren ab 17 angeboten, denn die Praxis hat gezeigt, dass so viel mehr Verkehrssicherheit bei den jungen Fahranfängern erreicht wird. Allerdings muss man die richtige Begleitung haben. Es dürfen auch mehrere Begleitpersonen bei der Antragsstellung eingetragen werden.Die Begleitperson muss bestimmte Anforderungen erfüllen, damit sie einen jungen Fahranfänger unterstützen darf: Die Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Außerdem darf die Begleitperson zum Zeitpunkt der BF17-Prüfbescheinigungs-Erteilung nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben. Die Begleitperson darf nicht alkoholisiert sein oder unter Drogen stehen. 
Mit dem Führerschein BF17 darf man in ganz Deutschland fahren, aber nicht im Ausland.Die Ausbildung zum B und BE-Führerschein kann man bereits mit 16 1/2 Jahren beginnen. Die Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein, diese Klassen darf man auch ohne Begleitperson fahren.Der Erwerb der Doppelklasse B und A (Auto und Motorrad gleichzeitig) ist so jedoch nicht möglich.
Die Theorieprüfung kann man drei Monate, die Praxisprüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag ablegen. Die befristete Prüfbescheinigung erhält der Prüfling allerdings erst mit Vollendung des 17. Lebensjahres. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf nur in Begleitung gefahren werden, danach erhält man den endgültigen Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle bzw. beim Landratsamt.



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