"Fahrschule am Durlacher Tor"
Petrik Leske
Durlacher Allee 6
76131 Karlsruhe
Wir sind den ganzen Tag (Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr) unter folgender Nummer für Sie telefonisch erreichbar:
0721-696375
Das Büro ist zu den üblichen Zeiten am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag geöffnet.
Kommen Sie bitte auch nur dann in die Fahrschule, wenn Sie sich vollkommen gesund fühlen und in den vergangenen 14 Tagen keinerlei Kontakt zu mit Covid 19 infizierten Personen hatten.
Bürozeiten :
Dienstag bis Donnerstag
von 17 bis 19 Uhr
email-Adresse:
sigrid.leske@gmx.de
Wegen Corona/COVID 19 bitte beachten!
ES GEHT WIEDER LOS!!!
Loggen Sie sich auch über die Registrier-App LUCA ein. Unkonpliziert und kontaktlos
Wichtig:
Informieren Sie sich vorab per email oder Telefon über Preise etc. und kommen bitte nur dann in die Fahrschule, wenn Sie sich für unsere Fahrschule entschieden haben und einen Ausbildungsvertrag abschließen möchten. Wir sind auf Grund der Infektionslage als Fahrschule verpflichtet, Ihre Daten (Name, Anschrift, Tel-Nr.) von Ihnen einzufordern und zu dokumentieren.
Kommen Sie bitte nur dann in die Fahrschule, wenn Sie sich vollkommen gesund fühlen und in den vergangenen 14 Tagen keinerlei Kontakt zu mit Covid 19 Infizierten hatten.
Wenn Sie in die Fahrschule kommen, ob ins Büro oder zum Theorieunterricht, gelten folgende Regeln:
Eintritt NUR mit einem digitalen Impfnachweis,Ihrem Ausweis,einer FFP2 Maske, Hände desinfizieren (Handdesinfektionsspender in der Fahrschule vorhanden) und wo möglich, den Abstand von 1,50 m einhalten.
Bei Bürobesuchen dürfen max. 2 Personen gleichzeitig eintreten.
Beim Fahren gelten folgende Regeln:
Bitte eine FFP2 Maske mitbringen und auch tragen, gerne dürfen auch Einweghandschuhe benutzt werden, ansonsten stellen wir Handdesinfektionsmittel zur Verfügung.
Für alle Fahrschüler, die schon ihren Antrag (bei der Behörde) gestellt haben und für die, die ihre theoretische Prüfung abgelegt haben, haben wir eine gute Nachricht:
Das Bundesverkehrsministerium hat einen Erlass herausgegeben, in dem geregelt ist, dass die Gültigkeit von bereits abgelegten theoretischen Prüfungen sowie bei der Behörde gestellten Anträgen generell um 12 Monate verlängert werden, sofern diese nicht schon vor dem 13. März 2020 abgelaufen waren.
Klasse B - PKW:
Keine Sorge Ihr Führerschein für den PKW verfällt nicht nach 15 Jahren (wie viele Autofahrer augenblicklich fürchten), sondern muss lediglich nach Ablauf der Frist, mit nur einem Passfoto neu bei der Behörde beantragt werden. Es muss keine praktische Fahrstunde oder Prüfung abgelegt werden!